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Fachärzte fordern Legaldefinition im SGB V

BERLIN (eb). "Ebenso wie der hausärztliche Versorgungsauftrag gehört der Facharzt mit der Definition seines Versorgungsauftrages ins SGB V."

Veröffentlicht:

Diese Forderung hat der Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Dr. Siegfried Götte in einer Pressemitteilung an den Gesetzgeber adressiert.

 Die Fachärzte erwarteten, dass in der anstehenden Entwicklung des Versorgungsgesetzes die Legaldefinition des Facharztes ergänzt werde.

Der Versorgungsauftrag der Fachärzte umfasse zum Beispiel die fachärztliche Grundversorgung in der patientenunmittelbaren Diagnostik und Therapie.

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