Direkt zum Inhaltsbereich

Fachärzte fordern Legaldefinition im SGB V

BERLIN (eb). "Ebenso wie der hausärztliche Versorgungsauftrag gehört der Facharzt mit der Definition seines Versorgungsauftrages ins SGB V."

Veröffentlicht:

Diese Forderung hat der Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Dr. Siegfried Götte in einer Pressemitteilung an den Gesetzgeber adressiert.

 Die Fachärzte erwarteten, dass in der anstehenden Entwicklung des Versorgungsgesetzes die Legaldefinition des Facharztes ergänzt werde.

Der Versorgungsauftrag der Fachärzte umfasse zum Beispiel die fachärztliche Grundversorgung in der patientenunmittelbaren Diagnostik und Therapie.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Neuer WIdO-Bericht

AOK dringt auf Qualitätssicherung in der Heilmittelversorgung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Malnutrition

Damit Sie Mangelernährung nicht übersehen: Darauf kommt es an!

Körperliches Training

Mit einer Stunde mehr Sport die Brustkrebsmortalität senken?

Lesetipps
Ein Schild "Stromausfall wir können leider nicht öffnen. Im Notfall bitte klopfen" ist an einer Tür angebracht.

© Marijan Murat/dpa

Krisenresilienz

Stromausfall in Reutlingen: Eine Ärztin schildert ihre Erfahrungen

Eine Reihe von Holzfiguren steht nebeneinander.

© MidJen / stock.adobe.com / Generiert mit KI

Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung

Inklusiver Arbeitsplatz? Warum Praxen von Vielfalt im Team besonders profitieren