Fachärzte fordern Legaldefinition im SGB V

BERLIN (eb). "Ebenso wie der hausärztliche Versorgungsauftrag gehört der Facharzt mit der Definition seines Versorgungsauftrages ins SGB V."

Veröffentlicht:

Diese Forderung hat der Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Dr. Siegfried Götte in einer Pressemitteilung an den Gesetzgeber adressiert.

 Die Fachärzte erwarteten, dass in der anstehenden Entwicklung des Versorgungsgesetzes die Legaldefinition des Facharztes ergänzt werde.

Der Versorgungsauftrag der Fachärzte umfasse zum Beispiel die fachärztliche Grundversorgung in der patientenunmittelbaren Diagnostik und Therapie.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Übergangsfinanzierung für Kliniken in der Kritik

Grünen-Politikerin warnt vor teuren Subventionen für Krankenhäuser

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Cyberangriffe & Co.

So reagieren Arztpraxen im IT-Notfall richtig

Gendermedizin

Lena Marie Seegers: Ein Herz für Frauenherzen

Lesetipps
Madrid bei Sonnenuntergang.

© Shansche / Getty Images / iStock

Vorschau aufs Wochenende

Herzkongress ESC 2025: Diese neuen Studien stehen im Blickpunkt