Festbeträge für Arzneien müssen neu überprüft werden
KASSEL (mwo/HL). Im Streit um die konkrete Höhe von Arzneimittel-Festbeträgen hat neben Bayer auch der Pfizer-Konzern einen wichtigen Teilerfolg errungen. Das Bundessozialgericht (BSG) billigte dem Hersteller einen Rechtsanspruch zu, wonach der konkrete Festbetrag gerichtlich überprüft werden kann.