Flexibleres Bedarfsplanungskonzept kommt bei KVBB gut an
KV Brandenburg unterstützt das Versorgungsgesetz - allerdings keineswegs uneingeschränkt.
Veröffentlicht:POTSDAM (ami). Die KV Brandenburg (KVBB) begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Bedarfsplanung im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) zu großen Teilen.
"Wir glauben, dass die neuen flexibleren Möglichkeiten der Bedarfsplanung ein Schritt in die richtige Richtung sind", sagte KVBB-Chef Dr. Hans-Joachim Helming vor der Vertreterversammlung im September.
Viel hänge dann aber vom Gemeinsamen Bundesausschuss ab. "Entscheidend werden die Vorgaben des GBA für das neue Zusammenspiel von Morbidität, Fläche und Demografie sein", so Helming weiter.
Kritik an den Plänen zum Aufkauf von Praxen durch KVen
Der Vorsitzende der KV-Region mit der bundesweit geringsten Vertragsarztdichte zeigte sich überzeugt, dass die Zuschnitte der Planungsbereiche von den Landesausschüssen bedarfsgerechter gestaltet werden können.
Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen erleichterten Bedingungen für Eigeneinrichtungen der KVen finden Helmings Zustimmung. Zwiespältig steht er jedoch der Regelung gegenüber, dass auch die Kommunen im Bedarfsfall Eigeneinrichtungen gründen können, die aus der Gesamtvergütung finanziert werden müssen.
Kritik äußerte der märkische KV-Chef an den Gesetzesplänen zum Aufkauf von Praxen durch KVen.
Er kritisierte aber, dass die Aufhebung der Mengen-Abstaffelung bei den Honoraren zur Förderung von Ärzten in unterversorgten Regionen nach dem Gesetzentwurf aus der Gesamtvergütung finanziert werden soll.