Bayern

Förderung der Niederlassung wird abgestimmt

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MÜNCHEN. In Bayern fördern sowohl das Gesundheitsministerium wie auch die KV Bayerns (KVB) die Niederlassung als Vertragsarzt in unterversorgten Bereichen oder Bereichen, in denen eine Unterversorgung droht.

Künftig sollen die Fördermaßnahmen aufeinander abgestimmt und synchronisiert werden: Die KVB wird ihre Investitionskostenzuschüsse erhöhen, wohingegen das Ministerium eine Verringerung beabsichtigt.

Seit Januar 2014 hat die KVB 39 Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von 1,34 Millionen Euro bewilligt. In 13 Fällen gab es Zuschüsse zur Niederlassung, in 21 Fällen Zuschüsse zur Fortführung einer Praxis und in vier Fällen zur Anstellung eines Arztes. In einem Fall wurde die Einrichtung einer Filialpraxis bezuschusst.

Der Zuschuss der KVB für die Niederlassung in einem unterversorgten Bereich erhöht sich künftig auf 90.000 Euro. Handelt es sich um eine Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohnern, gibt es zusätzlich 20.000 Euro vom Gesundheitsministerium, also insgesamt 110.000 Euro.

Bei Niederlassung in einem Bereich mit drohender Unterversorgung gibt die KVB künftig einen Zuschuss von 60.000 Euro. Und wenn die Gemeinde weniger als 20.000 Einwohner hat, kommen 20.000 Euro an staatlichen Fördermitteln dazu.

Die Vertreterversammlung der KVB hat einer entsprechenden Änderung der Sicherstellungsrichtlinie zugestimmt. Diese soll allerdings erst dann in Kraft treten, wenn das Gesundheitsministerium seine Förderrichtlinie angepasst hat. (sto)

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