Gesetzentwurf

Freiwilligendienst bald in Teilzeit

FSJ-ler und Bufdis können ihre Tätigkeit in Zukunft auch Teilzeit machen, so ein Gesetzentwurf aus dem Familienministerium.

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BERLIN. Freiwilligendienste sollen künftig auch in Teilzeit möglich sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Er sieht neue Teilzeit-Möglichkeiten für Menschen unter 27 Jahren vor, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren wollen. „Die Frage „ganz oder gar nicht“ gehört damit der Vergangenheit an“, erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Eine Teilzeit-Regelung, wie es sie bislang nur für ältere Freiwillige gibt, wird allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass die Betroffenen aus wichtigen persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können – etwa weil sie ein eigenes Kind zu betreuen haben, schwerbehindert sind oder als Flüchtling nebenbei einen Deutschkurs besuchen.

Jedes Jahr absolvieren in Deutschland mehr als 80.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst. Über die angepeilte Reform muss nun der Bundestag entscheiden. (dpa)

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