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Beauftragter für Patienten

Für Kliniken Pflicht?

SPD und Grüne planen, ab Juli die Bestellung eines Patientenbeauftragten in Krankenhäusern obligatorisch zu machen.

Veröffentlicht:

HANNOVER. Niedersachsens Landesregierung will in den Kliniken des Landes unabhängige Patientenbeauftragte installieren und die medizinische Versorgung sicherer machen.

SPD und Grüne haben im Hannoveraner Landtag einen Antrag zur verpflichtenden Einsatz von Patientenbeauftragten in den Kliniken eingebracht.

"Die Krankenhausträger berufen für die Dauer von fünf Jahren für jedes Krankenhaus mindestens einen Patientenbeauftragten und einen Stellvertreter", heißt es in dem Gesetzentwurf zur Erweiterung des niedersächsischen Krankenhausgesetzes.

Die erste Berufung muss in jedem Krankenhaus bis zum 1. Juli 2015 erfolgt sein.

Die Patientenbeauftragten halten im Krankenhaus regelmäßig Sprechstunden ab "und nehmen als Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner Anregungen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen entgegen und prüfen sie", so der Gesetzentwurf.

Sie vertreten deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus und berichten dem Krankenhaus regelmäßig über ihre Arbeit. Ein jährlicher Tätigkeitsbericht geht an das Ministerium.

"Damit tragen Sie zur Transparenz, Klärung und Entschärfung von Konflikten bei und geben wichtige Anregungen zur Initiierung von eventuell notwendigen Veränderungen in der Organisation des Klinikablaufs", sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD).

Die Krankenhäuser sind verpflichtet, mit den Beauftragten zu kooperieren. Rundt zeigte sich überzeugt, "dass der flächendeckenden Etablierung von Patientenbeauftragten weitere Schritte hin zu mehr Patientensicherheit folgen müssen".

Es sei ihre Aufgaben einen Projektplan zur Patientensicherheit zu erstellen, "der auch die anderen Sektoren der Gesundheitsversorgung mit einbezieht", so Rundt.

"Dieser Projektplan hat eine hohe Priorität und ich werde in Kürze mit allen Beteiligten hierzu Gespräche führen." (cben)

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