Neuer Beschluss
G-BA: Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung bei Herzschrittmacher
Gemäß einem Beschluss des G-BA sollen GKV-Versicherte künftig einen Anspruch auf eine Zweitmeinung haben, bevor ihnen ein Herzschrittmacher oder Defibrillator implantiert wird.