Bedarfsplanung

GBA hält an Regel für "Ermächtigte" fest

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BERLIN. Ermächtigte Ärzte werden weitere vier Jahre entsprechend ihrem Tätigkeitsumfang pauschaliert auf den Versorgungsgrad angerechnet. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) ist nun in Kraft getreten. Laut GBA liegen für die ermächtigten Einrichtungen nach wie vor keine grundlegenden systematischen Informationen vor, "wer, mit welcher Qualifikation, an welchen Patienten, in welchem Umfang, welche Art von Versorgungsleistungen erbringt".

Genau diese Daten hätte der GBA für eine abschließende Evaluation und Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie in diesem Punkt aber benötigt. Nun soll spätestens im Jahr 2022 über eine mit empirischen Daten belegte Fortgeltung oder Anpassung beraten werden. Der Ausschuss ist sich sicher, dass es bis dahin transparentere Versorgungsdaten zu den Ermächtigten gibt und auch die Qualitätsberichte noch einmal mehr Infos liefern.

Die Regelung, die im Frühjahr 2014 in Kraft getreten war, war ursprünglich auf vier Jahre – bis zum 31. Mai 2018 – befristet. Nach drei Jahren sollte der GBA die Auswirkungen auf die Versorgung evaluieren. (reh)

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