Schulter-Arthroskopie

GBA macht Weg frei für Zweitmeinung

Der Gemeinsame Bundesausschuss weitet den Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung auf eine weitere Indikation aus.

Veröffentlicht:

Berlin. Für geplante arthroskopische Eingriffe am Schultergelenk besteht künftig ein Recht auf Zweitmeinung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Freitag in Berlin beschlossen. Bislang besteht ein Zweitmeinungsanspruch bei Tonsillektomien und Tonsillotomien sowie bei Hysterektomien.

Dass Zweitmeinungsangebot soll den Patienten bei der Entscheidung unterstützen, ob eine operative oder eine konservative Behandlungsmöglichkeit besser ist. Darüber hinaus soll es medizinisch nicht gebotene Schulterarthroskopien vermeiden helfen.

Ärzte, die als Zweitmeinungsgebende tätig werden wollen, müssen die in der entsprechenden Richtlinie festgelegten Qualifikationen erfüllen. Zudem darf es keine Interessenskonflikte geben, die einer unabhängigen Zweitmeinung entgegenstehen.

Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie für Physikalische und Rehabilitative Medizin können bei ihren Kassenärztlichen Vereinigungen die Abrechnungsgenehmigung für eine Zweitmeinung beantragen.

Gesetzlich Versicherte haben nach Paragraf 27 SGB V einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Der GBA ist beauftragt, festzulegen, für welche planbare Eingriffe dieser Anspruch besteht. (chb)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

KBV-Mitteilung

DMP Koronare Herzkrankheit wird aktualisiert

Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung für Gesetzesänderung

Vorschlag, wie ein zweites Leben für Innovationsfonds-Projekte gelingt

Kommentare
Dr. Schätzler 25.11.201923:27 Uhr

"Gesetzlich Versicherte haben nach Paragraf 27 SGB V einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Der GBA ist beauftragt, festzulegen, für welche planbare Eingriffe dieser Anspruch besteht."

Dazu sollte man wissen, dass die Gesamtvergütung ambulanter vertragsärztlicher Vergütung für Niedergelassene n i c h t entsprechend erhöht wird.

Somit bezahlen wir Vertragsärztinnen und Vertragsärzte das gesamte Zweitmeinungs-Verfahren aus unserer eigenen Tasche: Mit durch die Zweitmeinungs-Honorarumsätze gemindertem, gedeckeltem Gesamthonorar-Volumen.

Was für ein Verhandlungsgeschick unserer Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)?

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Sonderberichte zum Thema
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Flexibel bleiben, Betroffene besser einbinden und individuell behandeln

© vege / Fotolia

Hämatologie und Onkologie in Zeiten molekular basierter Therapie

Flexibel bleiben, Betroffene besser einbinden und individuell behandeln

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Körperliche Aktivität

Gegen chronische Kreuzschmerzen hilft Gehen – und zwar täglich

Sichere Therapie

Gicht: Wer bekommt gefährliche Allopurinol-Nebenwirkungen?

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung