Schulter-Arthroskopie

GBA macht Weg frei für Zweitmeinung

Der Gemeinsame Bundesausschuss weitet den Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung auf eine weitere Indikation aus.

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Berlin. Für geplante arthroskopische Eingriffe am Schultergelenk besteht künftig ein Recht auf Zweitmeinung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Freitag in Berlin beschlossen. Bislang besteht ein Zweitmeinungsanspruch bei Tonsillektomien und Tonsillotomien sowie bei Hysterektomien.

Dass Zweitmeinungsangebot soll den Patienten bei der Entscheidung unterstützen, ob eine operative oder eine konservative Behandlungsmöglichkeit besser ist. Darüber hinaus soll es medizinisch nicht gebotene Schulterarthroskopien vermeiden helfen.

Ärzte, die als Zweitmeinungsgebende tätig werden wollen, müssen die in der entsprechenden Richtlinie festgelegten Qualifikationen erfüllen. Zudem darf es keine Interessenskonflikte geben, die einer unabhängigen Zweitmeinung entgegenstehen.

Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie für Physikalische und Rehabilitative Medizin können bei ihren Kassenärztlichen Vereinigungen die Abrechnungsgenehmigung für eine Zweitmeinung beantragen.

Gesetzlich Versicherte haben nach Paragraf 27 SGB V einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Der GBA ist beauftragt, festzulegen, für welche planbare Eingriffe dieser Anspruch besteht. (chb)

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