GKV-Sonnenschutz für "Mondscheinkinder"
BERLIN(ble). Das Bundesgesundheitsministerium hat die Kassen aufgefordert, bei Versicherten mit Xeroderma pigmentosum ("Mondscheinkrankheit") von der Möglichkeit zu Einzelfallentscheidungen Gebrauch zu machen.
So sei eine Verordnung von spezieller Sonnenschutzkleidung und von Schutzfolien im Rahmen der Hilfsmittelversorgung durchaus denkbar, sofern es sich nicht um allgemeine Gebrauchsgegenstände handele, heißt es in einem Schreiben an den GKV-Spitzenverband. Beim Hilfsmittelverzeichnis handele es sich nicht um eine Positivliste, so das Ministerium.