Weiterbildung

GKV und KBV lassen sich Zeit

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BERLIN. KBV, Kassen und Krankenhausgesellschaft haben sich immer noch nicht auf eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung verständigt.

Nach Paragraf 75a Absatz 4 Satz 1 SGB V hätten sich die Vertragspartner bis zum 23. Oktober 2015 einigen müssen, erklärte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Birgit Wöllert.

Anfang Januar hat die KBV das Ministerium wieder vertröstet und versichert, die Verhandlungen würden "positiv verlaufen".

Im Versorgungsstärkungsgesetz ist die Weiterbildungsförderung ausgeweitet worden. Das BMG kündigte an, die Beratungen "aufmerksam zu begleiten". (fst)

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