BSG-Urteil

Gassen warnt vor Rückkehr zur Budgetierung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht die Bundesregierung in der Pflicht, den gesetzgeberischen Spielraum für eine angemessene Gesamtvergütung stärker auszuschöpfen. Andernfalls drohe mit dem Urteil des Bundessozialgerichts ein Rückfall in die Budgetierung.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen warnt davor, zur "alten Welt der Honorarbudgets" zurückzukehren.

"Ich vermisse die Bereitschaft, in die ambulante Versorgung zu investieren", wird er in einer Mitteilung der KBV zitiert.

Anlass dazu gibt die nun veröffentlichte schriftliche Begründung des Urteils des Bundessozialgerichts zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Mitte August hatten die Richter deutlich gemacht, dass regionale Honorarsprünge nicht zulässig sind. Zuwächse beim Honorar bleiben danach an das jeweilige Vorjahr gekoppelt.

Das BSG hatte damit den Schiedsspruch in Sachsen-Anhalt für 2013 kassiert.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten so mit den Kassen keine Vergütung aushandeln, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiere, kritisiert Gassen.

Allerdings könne nun der Gesetzgeber Klarheit schaffen. Dieser kann die "Angemessenheit der Gesamtvergütung näher bestimmen", führen die BSG-Richter aus. Die Ansätze hierzu im Versorgungsstärkungsgesetz gehen der KBV aber nicht weit genug.

Zwar bestehe Handlungsbereitschaft, indem KVen mit unterdurchschnittlicher Gesamtvergütung Verhandlungsoptionen erhalten sollen, wird KBV-Vize Regina Feldmann zitiert.

Nötig sei es aber, dass "die sachlich begründeten Kriterien zur Bestimmung des notwendigen Behandlungsbedarfs endlich zum Tragen kommen." (eb)

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