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Gefangene in der Psychiatrie dürfen wieder rauchen

Veröffentlicht:

FRANKFURT (mwo). Gefangene im Maßregelvollzug der Klinik für forensische Psychiatrie Haina dürfen wieder rauchen. Damit zog die zum Hessischen Landeswohlfahrtsverband gehörende Klinik die Konsequenzen aus Beschlüssen des OLG Frankfurt.

Danach gilt der Maßregelvollzug nicht als Krankenhaus, sondern als Behörde und muss Ausnahmen vom Rauchverbot zulassen. Insbesondere bei der Sicherungserwahrung seien die Eingriffe in die Grundrechte der Gefangenen so gering wie möglich zu halten. Das OLG gab der Klinik daher auf, das Rauchverbot auf Freiflächen und in Einzelzimmern aufzuheben und Raucherzimmer einzurichten.

Die Klinikleitung ließ das Rauchen nun zunächst auf den Freiflächen wieder zu und will im Interesse des Schutzes der Mitarbeiter einzelne Räume umbauen.

Az: 3 Ws 841/08

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