Beerdigung möglich

Gericht in Südafrika: Totgeburten sind kein „medizinischer Abfall“

Bislang galten in Südafrika totgeborene Feten bis zu 26. SSW als „Abfall“. Die Folge: Eltern durfen die Kinder nicht beisetzen. Der Oberste Gerichtshof hat das jetzt geändert.

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Pretoria. In Südafrika hat der Oberste Gerichtshof in Pretoria für die Eltern totgeborener Kinder entschieden. Demnach dürfen totgeborene Feten ab sofort im Zuge einer Beerdigung beigesetzt werden.

Die bisherige Rechtslage hatte gefordert, dass fehlgeborene Feten vor der 26. Schwangerschaftswoche (SSW) als „medizinischer Abfall“ entsorgt werden müssen. Dies sei jedoch „unsensibel und respektlos“, hieß es in dem Urteil, aus dem örtliche Medien am Freitag zitierten.

Eingebracht hatte die Beschwerde 2017 die Organisation „Voice of the Unborn Baby“, eine Gruppe südafrikanischer Eltern. Sie wurden unterstützt von der katholischen Kirche; die Erzdiözese von Durban trat in dem Fall als Mitbeschwerdeführer auf. Gemeinsam forderten Eltern und Kirche einen sensibleren Umgang mit dem Thema Fehlgeburten.

„Nicht bloß ein Ding“

Die Richterin in der südafrikanischen Hauptstadt räumte dem Parlament in Kapstadt am Donnerstag zwölf Monate ein, um das Gesetz entsprechend anzupassen. Bis dahin dürften Ärzte auf Anfrage der Eltern einen Totenschein für Feten ausstellen, um so eine Beerdigung zu ermöglichen.

Es werde nicht angezweifelt, dass die Überreste für medizinisches Personal „Müll oder Abfall“ darstellen, so Richterin Nomonde Mngqibisa-Thusi laut einem Bericht der Zeitung „Times Live“. „Aber für die werdenden Eltern sind sie nicht bloß ein Ding, das man wegwirft. Aus ihnen hätte ein Kind entstehen können.“ (KNA)

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