Kommentar zum BVA

Gesetz und Wettbewerb

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Der politisch gewollte Wettbewerb der Krankenkassen setzt das Sozialversicherungsrecht nicht außer Kraft - und rechtswidriges Handeln kann auf keinen Fall Maßstab der Überprüfung von Kassenhandeln sein. Darauf hat der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Maximilian Gaßner, im Prüfbericht 2013 aufmerksam gemacht.

Grund ist der oftmals nonchalante Umgang von Kassen und ihren Vertragspartnern mit dem SGB V. Als Begründung dafür hält nicht selten der Wettbewerb her, sei es bei unerlaubten Vertragsgestaltungen oder auch Ausgaben zur Anwerbung neuer Versicherter.

Weil aber das Handeln der Krankenkassen "in vielfältigster Weise und oft sehr intensiv die Grundrechte der Versicherten aber auch der Leistungserbringer" tangiere, nimmt als Bundesversicherungsamt eine sehr rigide Rechtsposition als Aufsichtsbehörde ein.

Das ist sehr berechtigt vor allem dann, wenn es um Patienten- und Versichertenrechte geht. Andererseits sind Gesetze auch veränderbar, wie die Serie von Korrekturen an den Rahmenbedingungen für Hausarztverträge zeigt. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber oft selbst nicht weiß, was richtig ist, legitimiert nicht zum Gesetzesbruch - sondern nur zum politischen Diskurs.

Lesen Sie dazu auch: BVA geißelt schleppende HzV-Umsetzung

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