Zwangsbehandlung

Große Koalition samt FDP im Bundestag

Überzeugung steht an erster Stelle, Zwang ist nur das letzte Mittel: Das Parlament hat eine Phase der Rechtsunsicherheit beendet - mit den Stimmen einer großen Koalition samt FDP.

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BERLIN. Der Bundestag hat eine neue rechtliche Grundlage geschaffen, um psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen in geschlossenen Einrichtungen notfalls auch gegen ihren Willen medizinisch behandeln zu lassen.

Union, FDP und SPD hatten am Donnerstagabend der Vorlage zugestimmt, die Grünen enthielten sich, die Linksfraktion lehnte sie ab.

Nötig geworden war das Gesetz, weil der Bundesgerichtshof im Juni 2012 die bisherige Grundlage im Betreuungsrecht als unzureichend bewertet hatte.

Seitdem konnten Betroffene zwar in Einrichtungen eingeliefert, dort aber nicht gegen ihren Willen behandelt werden. Man habe sich "eng an den verfassungsrechtlichen Vorgaben orientiert", stellte der CDU-Abgeordnete Thomas Silberhorn klar.

Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit für Ärzte, Patienten und ihre Betreuer. Die Hürden für eine Zwangsbehandlung würden "deutlich höher als bisher gesetzt".

So mache das Gesetz deutlich, dass vor einer Behandlung gegen den Willen des Betroffenen alle "milderen Mittel" ausgeschöpft werden müssten.

Dazu gehört auch die Vorgabe, dass Ärzte zunächst versuchen müssen, den Patienten von der Vorteilhaftigkeit eines medizinischen Eingriffs zu überzeugen.

Hier hat sich die Grünen-Abgeordnete Ingrid Hönlinger eine präzisere Formulierung gewünscht: Etwa, dass für diese Gespräche mit dem Patienten ein "angemessener Zeitaufwand" in Kauf genommen werden muss.

Es reiche nicht, Vorgaben zu den Modalitäten des Gesprächs in der Gesetzesbegründung zu verstecken.

Für die SPD verteidigte Sonja Steffen die Regelung, dass ausnahmsweise von der Vorgabe abgewichen werden darf, wonach der Sachverständige, der die ärztliche Begutachtung vornimmt, nicht der behandelnde Arzt sein darf.

Diese Ausnahmeklausel sei geboten, weil es auf dem Land zu personellen Engpässen kommen könne.Allein die Linksfraktion lehnte das Gesetz grundsätzlich ab. "Die Regierung möchte die alte Rechtslage möglichst unverändert fortführen", kritisierte der Linksabgeordnete Jörn Wunderlich.

Die Koalitionsfraktionen stimmten zudem gegen alle weitergehenden Vorschläge von Grünen und Linken. Die Grünen etwa wollten psychisch kranken Patienten mit wiederkehrenden Krankheitsverläufen das Recht geben, einen Behandlungsvertrag mit der psychiatrischen Einrichtung zu schließen.

Darin sollte festgelegt werden, welche Behandlung der Patient im Falle einer fehlenden Entscheidungsfähigkeit wünscht. (fst)

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