Psychotherapeuten

Grüne sehen Jens Spahn in der Pflicht

Wartezeiten für Psychotherapie sorgen für reichlich Diskussionsstoff.

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BERLIN. Die Diskussion um die Wartezeiten auf eine Psychotherapie hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. So sieht die gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, den Gesundheitsminister in der Pflicht. "Jens Spahn muss angesichts der langen Wartezeiten in der Psychotherapie jetzt dafür sorgen, dass die Reform der Bedarfsplanung nicht um weitere Jahre verschleppt wird", mahnt Klein-Schmeink. Es sei nicht zumutbar, dass psychisch erkrankte Menschen so lange auf eine Therapie warten müssten. Schnelle Abhilfe durch zusätzliche Kassenzulassungen für Psychotherapeuten seien nun gefragt. Patienten müssten zudem zu ihrem Recht einer Kostenerstattung einer Therapie in einer Privatpraxis kommen, wenn sie bei zugelassenen Therapeuten keinen schnellen Therapieplatz erhielten, so die Parlamentarierin. Der neue Bundesgesundheitsminister müsse dieses Thema anpacken und die Versorgungslücken schnell schließen.

IKK-Geschäftsführer Jürgen Hohnl lehnt dagegen die Einbindung von Privatpraxen in die Terminservicestellen ab. Das sei der falsche Weg, schreibt Hohnl in einer Presseerklärung. Bei aller berechtigten Diskussion um lange Wartezeiten und die Aufgabe der Terminservicestellen in der psychotherapeutischen Behandlung, dürfe nicht untergehen, dass sich die Versorgung durch de Einführung der Sprechstunde sowie die Akutbehandlung bereits deutlich verbessert hat, sagt Hohnl.

"Die Kassenärztlichen Vereinigungen dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen", kommentiert die Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbandes Ulrike Elsner die Wartezeiten-Diskussion. Sie seien laut Gesetz verpflichtet, den Patienten über die Terminservicestellen innerhalb von vier Wochen Termine bei einem Therapeuten anzubieten. (chb)

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Kommentare
Dirk Bürger 13.04.201811:23 Uhr

Statt Patienten in die Vorkasse zu treiben, lieber Versorgung durch Krankenhäuser gewährleisten

...bevor "Privatpraxen" über die Terminservicestellen mit der Versorgung der Patientinnen und Patienten beauftragt werden, sollten die Vorgaben des SGB V doch erst einmal konsequent umgesetzt werden. Denn § 75 Abs. 1a SGB V sieht doch diesbezüglich vor, dass, wenn die Terminservicestelle keinen Behandlungstermin bei einem zugelassenen Leistungserbringer innerhalb von vier Wochen vermitteln kann, diese (...) einen ambulanten Behandlungstermin in einem zugelassenen Krankenhaus anzubieten" hat! Dies gewährleistet zum einen, dass zugelassene und somit auch qualitätsgesicherte Versorgungswege gewährleistet werden und die betroffen Patienten nicht auch noch privat zur Kasse gebeten werden. Aber vielleicht ist einigen diese gesetzliche Vorgabe nicht ausreichend bekannt, oder?

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