Oberverwaltungsgericht Berlin
Urteil: Beihilfe muss bei Transsexuellen nicht für Barthaarentfernung zahlen
Transsexuelle, die nach einer geschlechtsangleichenden Operation bei einer Kosmetikerin eine Behandlung zur Entfernung ihrer Barthaare beginnen, haben keinen Anspruch auf Beihilfeleistungen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden.











