Gut informierte Ärzte müssen Honorarkorrekturen billigen
KASSEL (mwo). Offene Information zahlt sich für die Kassenärztlichen und -zahnärztlichen Vereinigungen aus. Niedergelassene Kollegen müssen dann auch rückwirkende Honorarkorrekturen durch die KVen hinnehmen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu einem Streit in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin.