Verwaltungsgericht Kassel
Keine Beihilfeleistungen für Stoßwelle gegen Alzheimer
Beihilfefähig ist laut Kasseler Verwaltungsgericht nur eine wissenschaftlich anerkannte Therapie. Soll heißen: In der medizinischen Fachwelt muss ein Konsens über den Nutzen der Methode vorherrschen.
![FreeDM2-Studie verdeutlicht Potenzial moderner Glukosemessung [1] Mann sitzt am Tisch und schaut auf sein Handy](/Bilder/Bild-239789.jpg)







