Gute Gesetze - aber die Performance fehlt

BERLIN (HL). "Die Gesetzeslage ist meist gut. Probleme bestehen insbesondere bei der Umsetzung vor Ort." Das ist das Fazit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zur Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland.

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Ausgehend von einem interfraktionellen Antrag "Medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen sichern und verbessern" aus dem Jahr 2002 hatte die Kinderkommission in vier Sitzungen überprüft, welche Forderungen inzwischen umgesetzt sind und wo noch Handlungsbedarf besteht. Das Ergebnis ist insgesamt ernüchternd.

Verbesserungen sieht die Kommission bei den Schutzimpfungen, die seit 2007 Pflichtleistungen der GKV sind. Ferner gebe es seit 2009 das Neugeborenen-Hörscreening. Mit dem WSG sei 2007 der Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung geschaffen worden. Aber gesetzliche Ansprüche können nicht durchgesetzt werden, weil es vor Ort an einer Leistungsinfrastruktur mangelt.

Defizite sieht die Kinderkommission aufgrund ungelöster Schnittstellenprobleme bei unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Öffentliche Gesundheitsdienst müsse auf- und nicht abgebaut werden.

Eine systematische Gesundheitserziehung und -förderung müsse in Kitas und Schulen integriert werden. Benötigt werde ein umfassendes Präventionskonzepot, mit dem alle Kinder erreicht werden. Zu viele Projekte seien mittelschichtorientiert und erreichten vulnerable Gruppen nicht.

Lesen Sie dazu auch: Kleinliches Kompetenzgerangel behindert Gesundheitsversorgung von Kindern

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