Häusliche Krankenpflege: Richtlinie tritt in Kraft

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BERLIN (fst). Die neue Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege tritt am Mittwoch in Kraft. Sie enthält unter anderem eine Liste der zu Lasten der Kassen verordnungsfähigen Leistungen. Aufgenommen wurde zudem, dass die ständige Krankenbeobachtung Teil der Häuslichen Krankenpflege sein kann, um bei lebensbedrohlichen Zuständen sofort eingreifen zu können.

Beanstandet hat das Bundesgesundheitsministerium in der Richtlinie eine Indikationsliste für die Verordnung von Kompressionsstrümpfen, die nicht in Kraft tritt. Darin seien nicht alle Indikationen aus den Leitlinien der Fachgesellschaft aufgeführt worden, so das Ministerium.

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