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Rheinland-Pfalz

Haftbarkeit von MVZ? KV bleibt vage

Im Streit um die Haftbarkeit von Genossenschafts-MVZ will die KV keine Empfehlung geben.

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MAINZ. Nach dem offenen Angriff des Hausärzteverbands (HÄV) Rheinland-Pfalz (die "Ärzte Zeitung" berichtete) liegt nun das Antwortschreiben der KV vor. Darin schlägt KV-Chef Dr. Peter Heinz beschwichtigende Töne an.

"Hinsichtlich Ihrer Frage nach den zukünftigen Organisationsformen der in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Leistungserbringer können wir zunächst [...] keine konkrete Handlungsempfehlung abgeben", heißt es in dem Antwortschreiben. "Letztlich können wir als KV RLP keine Empfehlung für die eine oder andere Organisationsform aussprechen. Es obliegt dem Ermessen der beteiligten Kollegen, welche Organisationsform am besten ihre Ziele und Vorstellungen über die vertragsärztliche Tätigkeit abbildet."

Heinz mahnt aber, der Aspekt "Regressfreiheit" sollte nicht das einzige Entscheidungskriterium bei der Wahl einer Rechtsform sein — vielmehr gehe es zum Beispiel um "die persönliche Freiheit innerhalb der Struktur, die man sich geben, und das Umfeld, in dem man als Vertragsarzt arbeiten möchte".

HÄV-Vorsitzender Dr. Burkhard Zwerenz hatte der KV damit gedroht, sein Verband wolle Genossenschaften zur Betreibung von MVZ, BAG oder Praxen gründen, um die entstandene rechtliche Ungleichheit zu beseitigen. (aze)

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