Hausärzteverband erringt Teilerfolg bei 73b-Verträgen
BERLIN (ble). Der Hausärzteverband darf Verträge nach Paragraf 73b SGB V zunächst weiter über private Dienstleister abrechnen. Darauf hat sich die Koalition am Mittwoch geeinigt.
BERLIN (ble). Der Hausärzteverband darf Verträge nach Paragraf 73b SGB V zunächst weiter über private Dienstleister abrechnen. Darauf hat sich die Koalition am Mittwoch geeinigt.
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