Hausärzteverband stärkt seine Service-Gesellschaft

AG statt Genossenschaft, statt 8000 Euro eine Million Euro Eigenkapital: Die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft kommt auf solide Füße.

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BERLIN (HL). Der Hausärzteverband hat die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft, deren Hauptaufgabe das Management der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung ist, auf ein solides Fundament gestellt.

Anlass dafür war die fristlose Kündigung der 73b-Verträge durch die Kassen in Bayern, die zu einem Rückgang der Honorarvolumina von knapp 1,1 Milliarden Euro im vergangenen Jahr auf etwa 380 Millionen Euro in diesem Jahr führt.

Die Genossenschaftskonstruktion hat sich dabei in zwei Punkten als unbefriedigend und fragil erwiesen. Gebildet war die Genossenschaft aus den Landesverbänden und einzelnen natürlichen Personen, jeweils mit gleichem Stimmrecht. Eine Gewichtung nach Größe der Landesverbände ist nach Genossenschaftsrecht nicht möglich.

Als Risiko erwies sich die knappe Eigenkapitalausstattung der HÄVG: nur 8000 Euro. Unter diesen Bedingungen gilt eine Gesellschaft nach den Bedingungen von Basel II als nicht kreditwürdig.

Mit der fristlosen Kündigung der 73b-Verträge durch die bayerischen Kassen im Dezember 2010 wurde ein harter Restrukturierungsprozess notwendig: Zwar gelang es nach Darstellung von Eberhard Mehl, Hauptgeschäftsführer des Hausärzteverbandes, Liquiditätseinbrüche noch aus Rückstellungen abzufedern. Gleichwohl müssen auch bis zu 40 Mitarbeiter entlassen werden; das ist ein Drittel der HÄVG-Angestellten.

Mit der Umstrukturierung zur Aktiengesellschaft wird die HÄVG mit einem Eigenkapital von einer Million Euro ausgestattet. Große Landesverbände sind dann stärker, aber nicht ganz proportional zu ihrer Größe repräsentiert. Ferner wird die AG kreditwürdig; eine Bankenzusage liege bereits vor, so Mehl.

Das eigentliche Risiko seien aber politische Rahmenbedingungen: die fehlende saubere sozialdatenrechtliche Grundlage für die Abrechnung der Hausarztverträge und die unangemessen enge Sicht des Bundesversicherungsamtes, wonach neu abgeschlossene Verträge bereits nach einem Jahr ihre Wirtschaftlichkeit nachweisen müssen.

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