Heilberufsgesetz treibt bei Kammern die Kosten der Haftpflicht
DÜSSELDORF (iss). Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe suchen in einem europaweiten Ausschreibeverfahren Versicherer, die ihnen jeweils eine maximale Haftpflichtdeckung für die Arbeit der Ethikkommissionen bieten. Das ist eine Konsequenz aus dem novellierten Heilberufsgesetz für Nordrhein-Westfalen, das am 17. März dieses Jahres in Kraft getreten ist.