Hessen einigen sich auf Obergrenze für Arzneimittel

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FRANKFURT/MAIN (ine). In Hessen haben sich die Krankenkassenverbände und die Kassenärztliche Vereinigung über die Arznei- und Heilmittelobergrenzen für das laufende Jahr geeinigt.

KV-Vize Zimmermann: Umfangreiches Verordnungsmanagement durch die Ärzte.

KV-Vize Zimmermann: Umfangreiches Verordnungsmanagement durch die Ärzte.

© KV Hessen

Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" liegt die Arzneimittelobergrenze für das Jahr 2011 bei 1,88 Milliarden Euro - das sind 19 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr.

Die Arzneimittel-Richtgröße für Einzelpraxen ist um 0,8 Prozent angehoben worden. Bei den Heilmitteln steigt die Ausgabenobergrenze im Vergleich zu 2010 um 3,73 Prozent auf 268,75 Millionen Euro. Ebenfalls um 3,73 Prozent wurden die Verordnungsrichtgrößen angehoben.

Nach Angaben von Kassenverbänden und Kassenärztlicher Vereinigung habe man sich auf eine deutliche Basisabsenkung für das Jahr 2010 geeinigt. Hintergrund seien die Arzneimittel-Spargesetze der Bundesregierung.

Die schwierigen Rahmenbedingungen erforderten von den Ärzten ein umfangreiches Arzneiverordnungsmanagement, sagt KV-Vize Dr. Gerd W. Zimmermann.

Er stellte klar, dass ein solcher Mehraufwand in den Praxen von den Krankenkassen nicht zum Nulltarif beansprucht werden könne.

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