Hoppe sieht Defizite bei Patientenverfügung

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BERLIN (eb). Der Präsident der Bundesärztekammer Professor Jörg-Dietrich Hoppe hat kritisiert, dass das Patientenverfügungsgesetz in seiner jetzt gültigen Form wenig Hilfe mit Blick auf eine ärztliche Beratung biete.

Konkrete Regelungen für eine ärztliche Beratung fehlten, so Hoppe in einer Mitteilung zum ersten Jahrestag nach Inkrafttreten des Gesetzes. Ärzte könnten Patienten die oft schwierige Entscheidung über das Ob und Wie einer Willensbekundung zwar nicht abnehmen, aber sie könnten wichtige Informationen für das Abwägen der Entscheidung bieten.

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