Integrierte Versorgung - "Tummelplatz unsauberer Verträge"
BERLIN. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Krankenkassen für einen Vertrag zur Integrierten Versorgung (IV) Geld von der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte einbehalten? Diese Frage beschäftigt Ärzte, Politiker und Gerichte gleichermaßen.