Ist die PKV reformbedürftig, wie Experten sagen? Die Koalition macht einen Bogen um das Thema.

Von Helmut Laschet

Es war genau die Expertise, die Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle nicht brauchen konnte, weil sie nicht in sein liberales Weltbild passte: Im Januar hatten der Darmstädter Wirtschaftswissenschaftler Professor Bert Rürup und das Berliner Institut für Gesundheits- und Sozialforschung dem frisch im Amt befindlichen Minister ein noch von seinem Vorgänger in Auftrag gegebenes Gutachten zum Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung überreicht. Das Urteil über die Branche, die sich ihrer Demografieresistenz aufgrund des Kapitaldeckungsverfahrens rühmt, fiel vernichtend aus. Die PKV treibe Wettbewerb fast nur um Junge und Gesunde, vernachlässige die Pflege im Bestand und sei überdies in Teilen der Versorgung doppelt so teuer wie die GKV. Fazit: Keine Versicherung für wirklich Kranke.

Das Gutachten verschwand im Giftschrank des Bundeswirtschaftsministers, fand aber wenige Wochen später den Weg auf die Website von WikiLeaks.

Die Kritik der Ökonomen ist durchaus ernst zu nehmen. Die wichtigsten Punkte:

  • Vergreisung älterer Tarife: Dazu kommt es, weil die Prämien nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses risikoäquivalent kalkuliert werden. Veränderungen der individuellen Risiken nach Vertragsabschluss bleiben unberücksichtigt. Nur innerhalb eines Tarifs gibt es Umlagen zwischen Gesünderen und Kränkeren. Im Unterschied zur GKV findet die Umlage nur zwischen Versicherten derselben Altersstufe und nicht intergenerativ statt.
  • Unzureichende Alterungsrückstellungen: Steigende Lebenserwartung und damit einhergehende möglicherweise zusätzliche Morbidität sind ebenso wenig kalkuliert wie die Kosten des medizinischen Fortschritts. Das belastet im Zeitablauf die Bestandsversicherten zusätzlich mit Prämiensteigerungen. Die Experten schreiben: "Der Vorwurf lautet also, die PKV-Unternehmen ließen Alttarife vergreisen, während sie mit unterkalkulierten Kampf-Tarifen potenzielle Neuzugänge lockten, für die starke Beitragsanhebungen quasi programmiert seien."
  • Im Wettbewerb um Neuzugänge werden die Start-Tarife tendenziell unterkalkuliert, die im Zeitablauf nicht günstig bleiben können, sondern sogar überdurchschnittliche Steigerungen aufweisen.
  • Das Kostenerstattungsprinzip verhindere ferner, dass der Versicherer direkt in Verträgen auf den Leistungserbringer, seine Leistungsmenge und -qualität sowie seine Preise Einfluss nehmen kann - anders als in den kollektiv- und selektivvertraglichen Systemen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Um die PKV zu entlasten, beteiligt er sie an den zentralen Regulierungsmechanismen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Erstattungshöhe von neuen Arzneimitteln. Der Monopolist GKV-Spitzenverband wird damit zum bezahlten Agenten der PKV. Das scheint das Markt-Konzept der FDP von heute zu sein.

Doch möglicherweise muss Rainer Brüderle beizeiten doch den Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung neu ordnen. Denn in jüngster Zeit mehren sich die Hilferufe aus der Branche selbst, die ihrer Wettbewerbsauswüchse nicht mehr Herr wird. Im Kampf um neue Kunden zahlen PKV-Unternehmen Versicherungsmaklern bis zu 14 (!) Monatsprämien. Vereinbarungen über eine Selbstbeschränkung wäre eine kartellrechtswidrige Absprache. Jetzt soll der Staat helfen, den Wettbewerbsübertreibungen ein Ende zu bereiten.

Ob Brüderle und Rösler noch einmal über ihr Wettbewerbsverständnis nachdenken, bleibt offen.

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