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Ratsgutachten zur Notfallmedizin

Jetzt geht es ums Finetuning

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BERLIN. Niedergelassene Ärzte müssen nicht zwingend in den geplanten Notfallzentren in Kliniken das Sagen haben. Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen habe seine Meinung in diesem Punkt geändert, berichtete der Gesundheitsweise Professor Jonas Schreyögg am Mittwochabend in Berlin.

"Es ist besser, die Frage offen zu lassen, wer den Hut aufhaben soll", sagte Schreyögg bei der Veranstaltung "GKV live" des GKV-Spitzenverbandes.

Auf diese Weise ließen sich bereits bestehende und gut funktionierende Projekte der Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern bei der Notfallmedizin später leichter integrieren. Der Sachverständigenrat wird sein Gutachten zur Neuordnung der Notfallmedizin im Sommer vorlegen.

 Schreyögg betonte die Notwendigkeit, ambulanten Bereitschaftsdienst und zentrale Notaufnahme vollständig zu integrieren und auch bei der Vergütung als eigenständige Einheit zu begreifen. Notwendig seien auch die Integration der Leitstellen und der Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich im SGB V.

Das Nebeneinander von ambulanter und stationärer Notfallversorgung gilt als ineffizient und teuer. Die nächste Regierung plant "nachhaltige Schritte" Richtung sektorenübergreifender Versorgung und besonders bei der Notfallversorgung.

In einer am Donnerstag veröffentlichten Studie hat die Techniker Krankenkasse festgestellt, dass nur sechs von zehn Menschen, die mit Beschwerden Hilfe in der Notaufnahme eines Krankenhauses gesucht haben, tatsächlich auch Notfälle waren. TK-Chef Dr. Jens Baas plädierte für ein System, "das die Patienten verstehen und die Notärzte nicht überlastet".

Mehr Personal in den Notfallaufnahmen forderten unterdessen die Vereinigungen der Notfallmediziner (DIVI, DGINA). Für die Zentren seien Personaluntergrenzen dringend erforderlich. (af)

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