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KV Hessen würdigt S3-Leitlinie zu Depressionen

Die neue Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression findet bei der KV Hessen große Zustimmung.

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FRANKFURT/MAIN (fuh). Die KV Hessen begrüßt ausdrücklich "dass die Psychotherapie in dieser Leitlinie eine der Pharmakotherapie gleichwertige und bei der leichten Depression sogar vorrangige Position zugewiesen bekommt", heißt es in einer Mitteilung. Damit werde bestätigt, dass die qualitätsgesicherte Psychotherapie den GKV-Versicherten in Deutschland weiterhin flächendeckend zur Verfügung stehe. In fast allen EU-Nachbarländern sei dies keinesfalls üblich.

"Wir möchten alle Patienten ermutigen, sich ohne Scheu gezielt Hilfe zu suchen", heißt es weiter. Die Diagnose und Behandlung durch den Fachmann könne im Sinne der Leitlinie bei Depressionen durch nichts ersetzt werden. Patienten sei es möglich, im Interesse einer dauerhaften Compliance und erfolgreichen Therapie den Behandlungsansatz sowie den Behandler frei wählen.

Ausdrücklich weist die KV darauf hin, dass Ratgeber, "die es früher schon vielfach in Buchform gab und die sich heute modisch im Internet präsentieren", den unmittelbaren ärztlichen Kontakt nicht ersetzen könnten.

Die Depressions-Leitlinie, die vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zusammen mit den maßgeblichen Fachgesellschaften erarbeitet wurde, ist zur Nationalen Versorgungsleitlinie (NVN) erhoben worden (wir berichteten). Sie definiert 107 Empfehlungen und Statements für den ambulanten und stationären Bereich.

Die kombinierte Behandlungs- und Versorgungsleitlinie S3 löst überwiegend alte Leitlinien auf S1-Niveau ab.

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