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Baden-Württemberg

KV-Vertreter auf Gegenkurs zur Koalition

Harsche Kritik der Vertreterversammlung erntet die Gröhe-Reform. Die geplante Terminservicestelle treibt die KV um.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Mit einer einstimmigen Resolution geht die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg auf Konfliktkurs zur Gesundheitspolitik der großen Koalition.

Darin haben die Vertreter am Mittwoch zentrale Elemente im Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) abgelehnt.

"Entschieden" wird den geplanten Vorgaben zum Aufkauf von Praxen bei nomineller Überversorgung, zu Terminservicestellen und zur Öffnung der Krankenhäuser widersprochen.

Diese Öffnung bedeute einen "Paradigmenwechsel vom freiberuflichen, niedergelassenen Facharzt hin zum anonymen, permanent wechselnden Arzt im Krankenhaus", heißt es.

Das Gesetz sende in der vorliegenden Form ein "fatales Signal an junge Ärztinnen und Ärzte", die eine Niederlassung in Erwägung zögen.

KV-Chef Dr. Norbert Metke bezeichnete das geplante VSG als eines von vielen Gesetzen, das "symptomorientiert, aber nicht ursachenorientiert ein überreguliertes System weiter stranguliert."

Nach "vorsichtigen Schätzungen" der KV werden sich zwischen einem Promille bis einem Prozent der Patienten in Baden-Württemberg der geplanten Terminservicestellen bedienen - dies entspreche 15.000 bis 150.000 Patienten pro Jahr, die nach einer Vorstellung beim Hausarzt dann "vermittlungspflichtig" werden, erläuterte Metke.

Er warnte vor potenziell "katastrophalen" finanziellen Auswirkungen für die Fachgruppentöpfe, falls Patienten angesichts von Wartezeiten ein Krankenhaus aufsuchen.

Das VSG schreibt vor, dass die Kosten für die stationäre Behandlung in diesem Fall aus dem KV-Honorartopf bezahlt werden müssen.

Metke prognostizierte, dass die Koalition an ihrem Plan festhalten und im SGB V das Recht für Versicherte auf zeitnahe Termine verankern werde.

Er erinnerte daran, dass es bei rund 70 Millionen Behandlungsscheinen im Jahr in Baden-Württemberg keine einzige Beschwerde über nicht versorgte Notfallpatienten gegeben habe.

Wichtig sei aber, dass der Gesetzgeber regionale Lösungen für die Terminservicestellen ermögliche. Wie immer die Regelung am Ende aussehe: Metke fürchtet als Konsequenz der Einrichtung von Terminservicestellen eine "Mentalität von Zuteilungsmedizin". (fst)

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