Berlin

KV-Vertreter wollen Glasnost

Sechs Jahre Vorarbeit stecken in den Änderungen, die die Vertreter der KV Berlin verabschiedet haben. Ziel: mehr Akteneinsicht, mehr Rechte für die Ausschüsse.

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BERLIN. Die Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin hat die Verhältnisse zwischen VV und Vorstand in der Geschäftsordnung und der Satzung neu geregelt. Nach knapp sechsjährigen Vorbereitungen verabschiedete die VV in ihrer Sitzung Ende April diverse Änderungen.

Neugeregelt wurde das Recht der Vertreterversammlung auf Akteneinsicht und die damit verbundenen Geheimhaltungspflichten. Wie bisher sollen auch künftig Dritte und Externe mit einer Einsichtnahme beauftragt werden können, obwohl Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke diese Regelung kritisierte.

Die Verpflichtung, die Inhalte in nichtöffentlicher Sitzung zu berichten und darüber Stillschweigen zu wahren, entfällt dem Beschluss zufolge künftig.

Diese Änderung bewertete KV-Vize Dr. Uwe Kraffel als "rechtlich problematisch". KV-Justiziar Peter Pfeifer wies darauf hin, dass an anderer Stelle geregelt ist, wann eine nichtöffentliche Sitzung nötig sei.

Gelegenheiten zu Berichten in der VV-Sitzung

Zudem hat die VV die Rechte der grundsätzlichen Ausschüsse gestärkt. So wurde beschlossen, dass der Vorstand keine Einsicht in die Protokolle des Vorstandsausschusses erhalten soll.

Außerdem ist der Vorstand künftig verpflichtet, mindestens einmal pro Quartal die VV-Chefin und die Vorsitzenden der vier beratenden Ausschüsse der Fachärzte, Hausärzte, angestellten Ärzte und Psychotherapeuten zu seinen Sitzungen beratend hinzuzuziehen.

Eine weitere Änderung: Neben diesen vier Ausschüssen erhalten künftig auch der Haushalts- und Finanzausschuss, der Honorarverteilungsausschuss und der Qualitätssicherungsausschuss Gelegenheit zu Berichten in der VV-Sitzung.

Beschlossen wurde auch, dass der Bericht des Vorstands künftig nicht mehr zwangsläufig am Beginn einer VV-Sitzung stehen muss und die anschließende Fragestunde 30 Minuten nicht überschreiten soll.

Außerdem wurde klargestellt, dass die Wahl des Vorstands nicht wie die Wahl des VV-Vorsitzenden in der konstituierenden Sitzung der VV am Beginn einer Legislaturperiode stattfinden soll, sondern frühestens drei Wochen später in der ersten regulären Sitzung.

Dreistündige Debatte

Jede Änderung wurde einzeln diskutiert und abgestimmt. Auf diese Weise hat die Debatte über die Geschäftsordnungsänderungen rund drei Stunden in Anspruch genommen. Folglich konnten nachgeordnete Themen der Tagesordnung nicht mehr behandelt werden.

Damit entfiel auch ein Beschluss darüber, ob der Prüfbericht der ETL Wirtschaftsprüfung zu den Auffälligkeiten bei der Honorarverteilung veröffentlicht werden soll oder nicht.

"Änderungen des Regelwerks fallen immer sehr schwer. Allerdings haben wir letztlich immer ein vernünftiges Ergebnis gefunden", sagte Dr. Herbert Menzel, früherer VV-Chef in Berlin.

Menzel hatte den Vorsitz im Satzungsausschuss der KV nach eigenen Worten "nicht begeistert, aber aus Verantwortungsbewusstsein" übernommen, als Ärztekammer-Vize Dr. Elmar Wille das Amt nach einem erfolglosen Versuch der Satzungsänderung zur Verfügung stellte. (ami)

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