Westfalen-Lippe
KV lobt Qualität der Niedergelassenen
Patienten sind ambulant qualitativ sehr gut versorgt. Das lässt sich aus dem Bericht zur Versorgungsqualität der KV Westfalen-Lippe folgern. Ein Grund für die hohe Qualität: Frühe Sanktionen.
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Koloskopie: Hier schnitten Ärzte im KVWL-Qualitätsbericht gut ab.
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KÖLN. Die niedergelassenen Ärzte brauchen bei der Qualitätssicherung keinen Vergleich zu scheuen. Davon geht der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Dr. Wolfgang-Axel Dryden aus.
"Wir liefern in der ambulanten Versorgung zugunsten der GKV-Versicherten eine hohe belegte Qualität", sagt Dryden.
Das zeigten die Ergebnisse der unterschiedlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Praxen. Die Qualitätssicherung sei gegenüber anderen Bereichen der medizinischen Versorgung sogar noch wirksamer, glaubt Dryden.
Der Grund: Die Ergebnisse der Kontrollen führen sehr frühzeitig zu Sanktionen. Das gebe es in keinem anderen Bereich. "Ich bin überzeugt, dass die Qualitätssicherung im ambulanten System sehr stringent ist und hervorragende Ergebnisse liefert."
Wenn die KVWL aufgrund der Qualitätsprüfungen Handlungsbedarf erkenne, leite sie sofort Konsequenzen ein, sagt er. So etwa bei der Sonografie der Säuglingshüfte. Hier hatte die KVWL 2007 gravierende Mängel bei der Dokumentation entdeckt.
Daraufhin hatte sie den Ärzten Informationsveranstaltungen und persönliche Beratungen angeboten. "Die Maßnahmen haben gefruchtet."
Der "Jahresbericht 2011 Versorgungsqualität" der KVWL zeigt, dass die Qualitätsprüfungen bei den niedergelassenen Ärzten zum größten Teil positiv verlaufen.
Bei der Koloskopie konnten 210 von 224 geprüften Medizinern die geforderten Mindestfrequenzen nachweisen. Von 217 Ärzten bestanden 211 die Überprüfung der Dokumentation von 20 totalen Koloskopien und fünf Polypektomien.
"Gleich gute Qualitätsergebnisse wurden bei der halbjährlichen Überprüfung der Hygienequalität der für die Durchführung der Koloskopie verwendeten Endoskope erzielt", heißt es in dem Bericht.
Negativ verliefen dagegen die Kontrollen im Bereich der Dokumentationen von arthroskopischen Untersuchungen. Bei 13 von 18 Ärzten stellten die Prüfer schwerwiegende Beanstandungen fest.
Mehr Qualitätssicherung als im Gesetz vorgeschrieben
Mängel gab es sowohl bei der bildlichen Darstellung des präoperativen Befundes oder des postoperativen Ergebnisses als auch bei forensischen Angaben.
Die Ergebnisse seien nicht erfreulich, räumt Dryden ein. "Die Mängel betreffen aber weder die Qualität noch die Folgen der Behandlung."
Bei der Qualitätssicherung kümmere sich die KVWL um mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Bereiche, sagt er. Das gelte etwa für den Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA).
"Wir haben uns des Themas sehr frühzeitig angenommen, und die Entwicklung hat uns recht gegeben." Die KVWL hat sich an länderüberschreitenden Projekten zur Reduzierung von Klinikkeimen beteiligt und auf Bundesebene für eine Vergütungsregelung eingesetzt.
Seit 1. April 2012 können niedergelassene Ärzte die ambulante Behandlung von MRSA-Patienten mit den Kassen abrechnen.
Die KVWL hat im Oktober 2011 mit der Schulung der Mitglieder begonnen. Zum 30. September hatten bereits 3070 Ärzte die Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen.
Im vergangenen Jahr stellten die KVWL-Mitglieder insgesamt 10.220 Anträge auf Genehmigung zur Erbringung bestimmter Leistungen. Davon wurden nach Überprüfung der fachlichen Qualifikation fünf Prozent abgelehnt. "Die Anträge werden zielgerichtet gestellt", sagt Dryden.
Weil sie nicht nachweisen konnten, dass sie ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsverpflichtung nachgekommen waren, musste die KVWL im September 2011 bei 21 Ärzten einen Antrag auf Entziehung der Zulassung stellen.
Wenn Kollegen am Stichtag 30. September 2009 plausible Erklärungen für den fehlenden Nachweis vorweisen konnten, habe die KVWL ihnen Schonfristen eingeräumt und die Chance zur Nachbesserung gegeben, sagt Dryden. "Irgendwann sind unsere Möglichkeiten erschöpft, den Mitgliedernzu helfen."