Corona-Impfdosen
EU-Gericht: von der Leyen-Chat mit Pfizer könnte doch noch öffentlich werden
Das EuG erklärt die Verweigerung des Zugangs zu vermuteten Chatnachrichten zwischen EU-Präsidentin und Pfizer Chef für nichtig. Hintergrund ist die milliardenschwere Großbestellung der EU von Corona-Impfdosen bei Biontech/Pfizer. Nach Informationen der New York Times soll es hierzu im Vorfeld einen SMS-Chat zwischen von der Leyen und Bourla gegeben haben.
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Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, leitet die wöchentliche Sitzung der Kommissare der Europäischen Kommission.
© Wiktor Dabkowski/ZUMA Press Wire/dpa
Luxemburg. Die vermuteten Chatnachrichten zwischen der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und Pfizer-Chef Albert Bourla kommen vielleicht doch noch an die Öffentlichkeit. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union in Luxemburg erklärte am Mittwoch, die Entscheidung zur Verweigerung des Zugangs für nichtig. Die bislang von der Kommission genannten Ablehnungsgründe seien nicht plausibel.
Damit gab das EuG der Klage der New York Times und ihrer Korrespondentin Matina Stevi statt. Hintergrund ist die milliardenschwere Großbestellung der EU von Corona-Impfdosen bei Biontech/Pfizer. Nach Informationen der New York Times soll es hierzu im Vorfeld einen SMS-Chat zwischen von der Leyen und Bourla gegeben haben.
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Gestützt auf die Verordnung über den Zugang zu EU-Dokumenten hatten Stevi und ihre Zeitung die Herausgabe des Chatverlaufs verlangt. Die EU-Kommission hatte dies mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht im Besitz solcher Dokumente sei. Hierzu betonte nun das EuG, dass die Behauptung eines EU-Organs, die verlangten Dokumente würden gar nicht existieren, zwar zunächst als richtig anzunehmen sei. Dies könne von der Gegenseite aber entkräftet werden.
Behauptung der Kommission entkräftet
„Im vorliegenden Fall beruhen die Antworten der Kommission zu den angeforderten Textnachrichten während des gesamten Verfahrens entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen“, rügte das EuG. Dagegen hätten Stevi und die New York Times „relevante und übereinstimmende Anhaltspunkte“ dafür vorgelegt, dass es einen solchen Chat gab. Damit sei die Behauptung der Kommission entkräftet.
Die Kommission müsse daher plausibel und gerichtlich überprüfbar erklären, „warum diese Dokumente nicht auffindbar sind“. Bislang habe die Kommission aber nicht einmal erklärt, welche Nachforschungen sie diesbezüglich betrieben hat.
Nach dieser Entscheidung müsste die Kommission ihre Ablehnung neu begründen oder den Chat-Verlauf herausgeben. Sie kann aber zunächst auch noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Im Juli 2024 hatte das EuG die Kommission bereits verpflichtet, unter anderem verschiedene bei der Beschaffung von Corona-Impfstoffen verwendete Vertragsklauseln offenzulegen. (mwo)
Gericht der Europäischen Union, Az.: T-36/23