KVNo beschließt minimale Änderungen an Honorarverteilung

Weil das Honorarniveau so niedrig ist, will die KV Nordrhein ihren Ärzten keine großen Änderungen bei der Honorarverteilung zumuten. Denoch beschloss die Vertreterversammlung einige neue Regelungen.

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KÖLN (iss). In ungewohnter Eintracht hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) Beschlüsse zur künftigen Honorarverteilung gefasst.

Die Grundprinzipien des derzeitigen Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) bleiben in Nordrhein zunächst unangetastet, es wird weiter Regelleistungsvolumina geben.

"Das Honorarniveau in Nordrhein ist so niedrig, dass eine erneute Umverteilung größeren Ausmaßes den Kollegen nicht zuzumuten gewesen wäre", sagte der Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Frank Bergmann.

Das eigentliche Problem sei nicht der HVM, sondern der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), sagte Bergmann. Die Daten aus dem ZI-Praxis-Panel zeigten die Kalkulationsschwächen des EBM: Bereits 2008 sei der kalkulierte Arztlohn deutlich unterschritten worden.

"Dieser EBM fußt auf Grundlagen, die schon lange nicht mehr stimmen."

Zuschläge für  Berufsausübungsgemeinschaften werden begrenzt

Die VV brachte aber mit großer Mehrheit einige Änderungen am HVM auf den Weg. Ab dem 1. Oktober werden die Zuschläge für Berufsausübungsgemeinschaften unabhängig vom Kooperationsgrad generell auf zehn Prozent begrenzt.

Für die Gemeinschaften, die zurzeit noch einen höheren Zuschlag erhalten, greift im dritten Quartal 2012 ein Zwischenschritt: Der Teil, der über zehn Prozent hinausgeht, wird halbiert.

Neuerungen gibt es auch bei den Konvergenzregeln, mit denen die EBM-bedingten Verluste abgefedert werden. Bis zum 30. Juni 2013 läuft der bisherige Verlustausgleich aus.

Dazu wird die Grenze für Stützungsmaßnahmen schrittweise angehoben. "Wir werden überlegen, wie wir in Zukunft Härtefälle auffangen können", kündigte Bergmann an.

Ab dem dritten Quartal 2012 gelten in Nordrhein anders als zurzeit einheitliche Fallwerte im Kollektivvertrag und im Selektivvertrag. Die KVNo prüft aber, wie die Fallwerte nach der bisherigen Systematik ausgesehen hätten, bei der im Kollektivvertrag höhere Werte greifen.

Ergibt sich dabei eine Belastung der ausschließlich im Kollektivvertrag tätigen Ärzte um mehr als 25 Cent, wird sie an dieser Grenze gekappt. Nach einem Jahr soll die Neuregelung überprüft werden.

Hausärzteverband stimmt zu

Der Hausärzteverband stimme der Regelung zu, obwohl es bessere Alternativen wie die Bildung eines Korridors von 2,5 Prozent statt der 25 Cent gegeben hätte, sagte der Vorsitzende Dr. Dirk Mecking. "Wir glauben, dass wir damit zur Befriedung beitragen."

Auf Antrag Meckings beschlossen die Delegierten, die Regelungen zu den Selektivverträgen rückwirkend ab dem Quartal IV 2011 anzuwenden.

Die Toleranz von 2,5 Prozent hätte eine Belastung der Hausärzte, die nicht am Hausarztvertrag teilnehmen, um bis zu einem Euro bedeutet, sagte KVNo-Vorstand Bernhard Brautmeier. Deshalb sei der Kompromiss notwendig gewesen.

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