Kabinett stärkt neue Wohnformen im Alter

Veröffentlicht:

BERLIN (hom). Das Bundeskabinett hat das "Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz" (WBVG) beschlossen. Damit sollen die Rechte älterer, pflegebedürftiger Menschen gestärkt werden, die sich für eine alternative Wohn- und Betreuungsform entscheiden. Mit dem Gesetz, das zum 1. September in Kraft treten soll, werden die vertragsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes abgelöst und weiter entwickelt. Es ist eine Übergangsregelung von sechs Monaten vorgesehen. Das Gesetz gilt für Verträge, die die Überlassung von Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen verbinden.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Geplante Abwicklung des ÄZQ zum Jahresende

DEGAM wirbt für Fortsetzung des NVL-Programms

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer