Kammerpräsident: Organspende in Patientenverfügung integrieren!

MÜNSTER(iss). Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Theodor Windhorst plädiert dafür, in Patientenverfügungen eine Entscheidung zur Organspende zu integrieren.

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"Menschen, die ihr Sterben in solch einer Verfügung regeln, sollten sich auch Gedanken darüber machen, ob sie Organe spenden möchten oder nicht", sagt Windhorst.

Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten müsse beim Thema Organspende gewahrt sein. Der Wille des Patienten müsse unbedingt berücksichtigt werden, so er denn geäußert wurde, fordert Windhorst. Er setzt sich deshalb für die Informationslösung ein. Danach können Patienten, die keine Ablehnung der Organspende dokumentiert haben, als Organspender angesehen werden - Angehörige müssen allerdings informiert werden und können der Entnahme widersprechen.

Es sei positiv, dass der gerade verabschiedete Gesetzentwurf zur Patientenverfügung dem schriftlich verfügten Patientenwillen die höchste Priorität einräumt. Zufrieden ist Windhorst mit der Lösung allerdings nicht. "Vieles bleibt beliebig."

Der Kammerpräsident hält eine gesellschaftliche Debatte über Fragen des Sterbens und der Organspende für notwendig. "Wir müssen die Menschen für dieses wichtige Thema sensibilisieren und Ängste abbauen." Windhorst begrüßt den positiven Trend bei den Organspenden in Nordrhein-Westfalen. In den ersten fünf Monaten wurden im bevölkerungsreichsten Bundesland, das lange bundesweites Schlusslicht bei der Organspende war, 117 Organspenden gezählt, verglichen mit 102 ein Jahr zuvor.

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