GKV-Sparpaket
Pokerspiel um Sparmilliarden: Mehr Steuergeld für Bürgergeldbezieher, geringerer GKV-Zuschuss
Die Dealmaker der Koalition legen letzte Hand an das Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Kompromisse lösen Kopfschütteln im gesundheitspolitischen Berlin aus.
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Das Sparpaket umfasst für 2027 Mindereinnahmen von 13,8 Milliarden Euro sowie Mehreinnahmen von 4,4 Milliarden Euro.
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Berlin. Kurz vor dem am Mittwoch geplanten Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am Dienstag ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium bekannt geworden. Der Entwurf liegt der Ärzte Zeitung vor. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur ersten Fassung:
- Sparvolumen: Statt 19,6 umfasst das Paket nur noch ein Volumen von 16,3 Milliarden Euro. Allein 15,3 Milliarden Euro sind nötig, um den Zusatzbeitrag bei durchschnittlich 2,9 Prozent stabil zu halten – der Spielraum für Beitragssenkungen fällt somit gering aus.
- Wer muss sparen: Von den geplanten 13,8 Milliarden Euro Minderausgaben sollen Hersteller, Krankenkassen und Leistungserbringer 11,3 Milliarden Euro beisteuern. 2,5 Milliarden Euro entfallen auf Patienten, davon 1,9 Milliarden Euro durch auf maximal 15 Euro erhöhte Zuzahlungen. Entfallen ist die ursprünglich vorgesehene Senkung des Krankengeldes um fünf Prozentpunkte.
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Woher stammen Mehreinnahmen: Wie bisher vorgesehen, soll die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich erhöht werden – 2,5 Milliarden Euro soll dies von Arbeitgebern und -nehmern zusätzlich in die Kassen spülen. Gedreht hat das BMG an der neuen Regelung für derzeit beitragsfrei mitversicherte Ehegatten. Sie sollen künftig einen Beitragszuschlag in Höhe
von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen zahlen – im ersten Entwurf waren es 3,5 Prozent.
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Verschiebebahnhof bei Bürgergeldbeziehern: Ab 2027 erhöht der Bund „aufwachsend“ die GKV-Beitragspauschale für Bürgergeldbezieher – beginnend mit 250 Millionen Euro in 2027. Der Preis dafür: Der seit 2017 mit 14,5 Milliarden Euro konstante Steuerzuschuss zur GKV wird von 2027 bis 2030 um jährlich zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro gesenkt.
- Zuckersteuer: Ab 2028 will die Regierung eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen. Das jährliche Aufkommen aus der Abgabe wird auf 450 Millionen Euro taxiert. Der GKV solle dieser Betrag „in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen“, heißt es.
Der überarbeitete Referentenentwurf löste am Dienstag zahlreiche Reaktionen aus: Die geplanten Kürzungen beim Bundeszuschuss alarmierten die Vertreter der Krankenkassen. Zudem sollen lediglich 250 Millionen Euro pro Jahr an Kompensation als Einstieg in die Erstattung für die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbezieher fließen.
AOK: Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik positiv
Schon vor den Beratungen im Bundestag werde das in seinem Volumen richtige Maßnahmenpaket wieder zusammengestrichen, bedauerte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann. „Angesichts historisch hoher Beitragssätze und bisher ungebremsterAusgabendynamik sollte aber der strikte Kurs der Ausgabenbegrenzung beibehalten werden“, so Reimann.
Als positiv wertete sie die „Rückkehr zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durch eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ und dass eine etwas höhere Refinanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher umgesetzt werde. Die Absenkung des Bundeszuschusses schaffe hingegen nur neue Unwuchten und helfe bei der Stabilisierung der GKV-Finanzen nicht weiter.
TK-Chef Baas: „Das ist dreist“
„Statt die Beitragszahlenden zu unterstützen, soll die Bundesbeteiligung im kommenden Jahr um insgesamt 1,75 Milliarden Euro gekürzt werden, warnte der Vorsitzendes des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt. Damit drohe das ursprünglich ausgewogene Reformpaket aus der Balance zu geraten.
„Jetzt stützen die Beitragszahler den Staat“, kommentierte der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Dr. Jens Baas, den überarbeiteten Entwurf. Die geplante Einsparsumme sinke um drei Milliarden Euro, und die finanzielle Last sei noch ungerechter verteilt. Zudem sollen die ohnehin schwer belasteten Beitragszahler den Bundeshaushalt mit Milliarden stützen. „Das ist dreist“, betonte Baas.
Gesetzliche Krankenversicherung
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Als „Schlag ins Gesicht der Beitragszahlenden“ wurde die geplante Senkung des Bundeszuschusses beim Verband der Ersatzkassen eingeordnet. „Dieser Bundeszuschuss (...) ist seit 2017 nicht erhöht worden und gleicht die Kosten, die der GKV etwa für Leistungen der Familienversicherung und Leistungen rund um Mutterschaft entstehen, bei weitem nicht aus“, warnte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbandes (vdek).
Verärgert zeigt sich auch der Chef der DAK Gesundheit, Andreas Storm. „Es ist absurd: Als Reaktion auf die Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung der Ausgaben für Bürgergeldempfänger kürzt die Bundesregierung allen Ernstes den Steuerzuschuss für die GKV“, sagte Storm der Ärzte Zeitung.
Das Sparpaket sei nun deformiert und reiche nicht mehr aus, um die Beiträge bis 2029 stabil zu halten. Storm: „Dieser Gesetzentwurf darf so nicht beschlossen werden.“
PKV: „Bürgerversicherung für Angestellte“
Aus Oppositionsreihen hagelt es ebenfalls Kritik. „Die schlimmsten Befürchtungen werden wahr: Lars Klingbeil nutzt die Krankenkassenreform, um seinen Haushalt zu entlasten und nimmt der gesetzlichen Krankenkasse noch einmal zwei Milliarden Steuerzuschuss pro Jahr. Das ist an Dreistigkeit und Verlogenheit nicht zu überbieten. Bei dieser Regierung gilt: Das schlimmstmögliche Szenario ist immer das, das am Ende auch eintritt“, sagte die Grünen-Gesundheitspolitikerin und Ärztin, Dr. Paula Piechotta.
Die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 300 Euro wiederum stößt auf scharfe Kritik der privaten Versicherer. „Die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist faktisch die Bürgerversicherung für Angestellte – ein direkter Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern“, meldete sich PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther zu Wort.
Damit beschädige die Bundesregierung den Wettbewerb zwischen GKV und PKV. Von einem derartigen Systembruch sei im Koalitionsvertrag nicht die Rede, so Reuther.
Enttäuschung bei der Pharma-Industrie
Das geplante Spargesetz setze „überproportional stark auf zusätzliche Belastungen der pharmazeutischen Industrie“, warnte der Branchenverband Pharma Deutschland. Damit konterkariere die Bundesregierung ihr erklärtes Ziel, die Pharmaindustrie als „Schlüsselbranche und Innovationsmotor“ zu stärken. „Noch im November wollte die Bundesregierung die Pharmabranche stärken“, sagte der Vorstandsvorsitzende von Pharma Deutschland, Jörg Wieczorek, am Dienstag.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, stellte sich hinter das Vorhaben eine Zuckersteuer einzuführen. Wichtig sei, dass daraus generierte Einnahmen konsequent in die Finanzierung der Versorgung und der Prävention flössen. (fst/af/hom)





