Bundessozialgericht

Kassen dürfen Konterfei nicht ewig speichern

Veröffentlicht:

KASSEL. Nach Herstellung einer Gesundheitskarte müssen die Krankenkassen das hierfür verwendete Foto wieder löschen. Die bislang übliche dauerhafte Speicherung verstößt jedenfalls ohne Zustimmung des Versicherten gegen Datenschutzrecht, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG).

Bislang speichern die Kassen das Foto der Versicherten routinemäßig bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses und verwenden es auch für spätere oder für Ersatzkarten. Ein Mitglied der Techniker Kasse (TK) sah sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Mit seiner Klage verlangte er die Löschung des Fotos nach Herstellung der Karte.

Die TK meinte, die Karten würden sicher gespeichert, und der Datenschutz sei gewährleistet. Durch eine Löschung würden unnötige Kosten entstehen. Schon jetzt würden jeden Tag etwa 10.000 Fotos an die Kasse geschickt. Darunter seien auch Ulkbilder, etwa mit Teddybär oder Pinguin. Die Fotos müssten daher überprüft und technisch neu verarbeitet werden. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen wertete das BSG den Datenschutz aber höher.

Jedenfalls ohne Zustimmung des Versicherten erlaubten die Datenschutzregelungen eine Verarbeitung und Speicherung persönlicher Daten und damit auch des Fotos nur für den konkreten Zweck – hier die Herstellung der Gesundheitskarte. Danach müssten die Kassen das Foto löschen.

Dass die Versicherten den Kassen aber grundsätzlich ein Foto zur Verfügung stellen müssen, hatte das BSG bereits 2014 entschieden. (mwo)

Bundessozialgericht

Az.: B 1 KR 31/17

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Abgabehonorar

Apothekerpräsident Preis kündigt „Frühling der Proteste“ an

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

NutriNet-Santé-Studie

Viel Konservierungsstoffe in der Nahrung – erhöhtes Krebsrisiko?

Datenanalyse

Demenzschutz durch Zosterimpfung: Studie liefert erneut Hinweise

Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte „ePA“.

© Daniel Karmann/dpa

Neue Funktion

E-Patientenakte: Volltextsuche für Ärzte geplant

So bitte nicht! Leichter kann man es Hackern kaum machen.

© Oleksandr Latkun/imageBROKER/picture alliance

Update

Datenschutz

Tipps: Darauf sollten Praxisteams bei Passwörtern achten