Kassen wollen späte "frühe Nutzenbewertung"

Bis zu zwei Milliarden Euro sollen jedes Jahr durch die frühe Nutzenbewertung gespart werden. Ende Januar beginnt die erste Preisverhandlung. Die Kassen sind zuversichtlich - und kündigen die frühe Nutzenbewertung für nicht mehr so neue Arzneien an.

Veröffentlicht:
Verbandsvize Stackelberg: Faire Preise.

Verbandsvize Stackelberg: Faire Preise.

© GKV-Spibu / dpa

BERLIN (dpa). Die Krankenkassen erhoffen sich sinkende Ausgaben angesichts der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel.

Ende Januar starten die ersten Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller AstraZeneca für den Gerinnungshemmer Ticagrelor (Brilique™).

"Faire Preise heißt für uns, dass sich die Gewinne der Pharmaindustrie am Zusatznutzen für die Patienten orientieren und nicht an den Wunschvorstellungen der Aktionäre", sagte der stellvertretende Verbandsvorsitzende Johann-Magnus von Stackelberg der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.

"Das ist Neuland für alle Beteiligten", sagte Stackelberg. "Einen großen Effekt erwarte ich dadurch, dass Medikamente erkannt werden, die keinen Zusatznutzen haben." Dann sänken Erstattungspreise und damit Arzneiausgaben in der GKV schlagartig - ohne Abstriche für Patienten.

Erste Anträge für den Bestandsmarkt

Der Preis eines Mittels ohne Mehrwert dürfe nicht höher sein als der für jenes bestehende Medikament, das nach wissenschaftlichen Kriterien als offizielles Vergleichsmittel festgelegt wurde, sagte Stackelberg.

Binnen eines halben Jahres muss die erste Preisverhandlung ein Ergebnis haben, sonst entscheidet ein Schiedsamt.

Erstmals kündigten die Kassen an, auch schon auf dem Markt befindliche Medikamente mit Nachdruck dem neuen Verfahren unterwerfen zu wollen: "Wir werden in diesem Jahr die ersten Anträge für den Bestandsmarkt stellen."

Viel bringe hier keinen zusätzlichen Nutzen, monierte Stackelberg. Werde dies vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestätigt, könne Geld gespart werden. "Nur wenn diese Arzneimittel verstärkt der neuen Nutzenbewertung unterzogen werden, kann es die mit dem Gesetz vorgesehenen Einsparungen geben."

Sinnlose und völlig unwirtschaftliche Arzneimittel komplett aus der Erstattung auszuschließen, habe der Gesetzgeber aber erschwert. Stackelberg: "In drei, vier Jahren werden wir sehen, ob wir hier gesetzliche Nachbesserungen brauchen."

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Nutzenbewertung

Eliglustat: Zusatznutzen nicht quantifizierbar

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes