AstraZeneca und Kassen vor Preisverhandlungen

BERLIN (af). Am 23. Januar 2012 beginnen die Verhandlungen zwischen dem Arzneimittelhersteller AstraZeneca und dem GKV-Spitzenverband über den Erstattungspreis von Ticagrelor (Brilique™).

Veröffentlicht:

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am Donnerstag dem Thrombozytenakkumulationshemmer für bestimmte Patientengruppen einen "beträchtlichen" Zusatznutzen zugemessen und damit das erste Verfahren einer frühen Nutzenbewertung abgeschlossen. Damit läuft nun die Preisfindungsphase, die spätestens am 31. Juni 2012 abgeschlossen sein muss.

Der GBA ging bei seiner Entscheidung sogar über die Empfehlung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hinaus, indem er für weitere Patientengruppen einen Zusatznutzen feststellte, wenn auch einen nicht quantifizierbaren.

Dem Vertreter des GKV-Spitzenverbandes im GBA, Wolfgang Kaesbach, schwante, dass die Preisverhandlungen nicht einfach werden dürften. Zwischen "beträchtlich" und "nicht quantifizierbar" müsse "gemittelt" werden. Dies könne auch über Zuschläge geschehen.

Appell an den GBA

Über die Klassifizierung des Zusatznutzens herrscht Unsicherheit. Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Pharmaunternehmen (vfa), Birgit Fischer, nutzte die AMNOG-Premiere des GBA für den Appell an den GBA, gefestigte methodische Standards einzuführen.

Zufrieden mit dem Beschluss des GBA zeigte man sich der Hersteller AstraZeneca. Er sei besser ausgefallen als die ursprüngliche Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), sagte ein AstraZeneca-Sprecher der "Ärzte Zeitung".

Dadurch, dass der GBA bei über 75-Jährigen mit einer ganz bestimmten Indikation und bei Patienten mit einem Schlaganfall in der Krankengeschichte einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen gefunden habe, sei nun für rund 80 Prozent aller in Frage kommenden Patienten ein Zusatznutzen von Ticagrelor gegenüber den Vergleichstherapien festgestellt.

"Für den kleineren Teil der Patienten konnte im Verfahren selbst keine für alle Seiten befriedigende Lösung hinsichtlich der Vergleichstherapie gefunden werden", bedauerte Dr. Claus Runge, Vice President Corporate Affairs bei dem Unternehmen.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zentrale EU-Zulassung

EMA-Ausschuss spricht sieben positive Empfehlungen aus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Lesetipps
Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus