Haushaltshilfen

Kassen zahlen weniger als Mindestlohn

Kassen zahlen ihren Versicherten im Notfall die Kosten für eine Haushaltshilfe. Von 8,50 Euro Mindestlohn können die aber nur träumen.

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BERLIN. Der CDU-Sozialflügel und die Gewerkschaft Verdi werfen großen gesetzlichen Krankenkassen vor, bei Haushaltshilfen gegen das Mindestlohngesetz zu verstoßen.

Der Branchenführer Techniker Krankenkasse (TK) etwa erstattet seinen Versicherten für ihre Hilfen 5,25 Euro pro Stunde statt den Mindestlohn von 8,50 Euro.

Ein Sprecher der Krankenkasse mit den meisten Versicherten in Deutschland bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der Online-Ausgaben des "Handelsblatts".

Versicherte organisieren sich diese Haushaltshilfen privat, wenn sie sich etwa nach einem Klinikaufenthalt nicht selbst versorgen können. Die Kassen erstatten dann einen Stundensatz.

Der Bundesvize der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, sagte dem Onlinedienst: "Bei Haushaltshilfen handelt es sich nicht um ehrenamtliche, sondern um normale gewerbliche Tätigkeiten.

Gerade von den gesetzlichen Krankenkassen kann erwartet werden, dass sie sich an das Mindestlohngesetz halten."

Der Verdi-Wirtschaftspolitik-Experte Dierk Hirschel sagte: "Wenn Kassen für erwerbstätige Haushalthilfen weniger als den Mindestlohn erstatten, handeln sie illegal."

Bei den Kassen hieß es dazu, die Hilfen seien meist Nachbarn oder Verwandte. Sie bekämen eine Aufwandsentschädigung. Ein TK-Sprecher sagte: "Wir prüfen momentan, ob das Mindestlohngesetz Anwendung finden muss." (dpa)

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