Kinderärzte machen Front gegen AOK-Vertrag

ULM (sto). Massive Kritik am Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg hat heute der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte bei der KBV-Vertreterversammlung in Ulm geübt.

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Mit dem Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zwischen AOK, dem baden-württembergischen Hausärzteverband und Medi werde der Graben zwischen Haus- und Kinderärzten vertieft, sagte Dr. Bernd Simon als Vertreter des Berufsverbandes: "Der Vertrag ist kinderarzt-feindlich." Dass die ohnehin pauschalierten Vorsorge- und Impfleistungen in der hausärztlichen Pauschale enthalten sind, sei ein schwerer "handwerklicher Fehler", sagte Simon. "Wir lehnen den Vertrag daher vehement ab."

Mit dem AOK-Hausarztvertrag sei der Wettbewerb endgültig im GKV-System angekommen, erklärte dagegen der Vorsitzende der KV Baden-Württemberg Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer. Dem werde sich auch die KV nicht verweigern können. "Schließlich haben wir uns als KV auch an der Ausschreibung der AOK Baden-Württemberg beteiligt." Das KV-System werde auch diesen Vertrag "überleben".

Klar sei, dass der Vertrag den Hausärzten mehr Geld bringen wird, räumte Hoffmann-Goldmayer ein. Ob die AOK allerdings auch in der Lage sein werde, den Vertrag mit dem zusätzlich benötigten Geld auszustatten, werde sich erst zeigen. Die Vorteile des baden-württembergischen Hausarztvertrages für Patienten erschließe sich ihm allerdings nicht, gab Hoffmann-Goldmayer zu bedenken. Eine zusätzliche Abendsprechstunde allein sei jedenfalls nicht überzeugend.

Selektiv-Verträge haben nach Ansicht von KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller durchaus auch Vorteile. Einer der Vorteile sei, dass dabei die unterschiedlichen Versichertenstrukturen der beteiligten Krankenkassen besser berücksichtigt werden können, sagte Müller in seinem Eröffnungsreferat.

Dieser Umstand sei bei den beiden jüngsten Verträgen der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung mit der Knappschaft und mit der BIG Gesundheit beachtet worden: Der Knappschaftsvertrag ziele auf ältere, oft multimorbide Patienten. Der Vertrag mit der BIG Gesundheit setze hingegen auf die Förderung von Vorsorgeuntersuchungen, sagte Müller.

Diese Schwerpunkte spiegelten sich auch in den Vergütungsformen wieder: Im Knappschaftsvertrag gebe es ein zusätzliches extrabudgetäres Honorar von neun Euro pro eingeschriebenen Versicherten sowie zwölf Euro bei der Einschreibung in ein DMP. Im BIG-Vertrag werde hingegen unabhängig von einem Arzt-Patienten-Kontakt eine jährliche Pauschale von 28 Euro bezahlt. Früherkennungsuntersuchungen würden mit einem garantierten Punktwert von 5,11 Cent vergütet.

Eine ausführliche Diskussion gab es gestern zur Einführung von Arzt- und Betriebsstättennummern zum 1. Juli als Konsequenz aus dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG). Das Gesetz komme eigentlich nur für eine Minderheit von Ärzten in Frage, sagte die Kritiker der Neuregelung. Durch die zusätzliche Bürokratie würden jedoch 90 Prozent der Praxen belastet, hieß es. Mit der unnötigen Neuregelung zeige sich ein weiteres Mal, dass die KBV "immer weiter von der Basis entfernt", so ein Delegierter. Ein Antrag, die "Nummernsystematik" nicht umzusetzen, fand aber keine Zustimmung.

KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Köhler hatte zuvor dazu mitgeteilt, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen nicht bereit seien, die Neuregelung ein weiteres Mal zu verschieben. Die Bundesmantelverträge seien bereits unterschrieben und die Kassen hätten inzwischen viel Geld in Software investiert. Bei einer Verschiebung drohten Schadensersatzforderungen, so Köhler.

Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Delegierten einen Antrag aus der KV Nordrhein, in dem die KBV beauftragt wird, für ihre Führungskräfte ein Hospitationsprogramm in den Praxen aufzulegen. Damit soll erreicht werden, dass bei künftigen Entscheidungen die Bedürfnisse der Praxen besser antizipiert werden.

Lesen Sie dazu auch: "Honorar-Zuschlag in Milliarden-Höhe muss ins Gesetz"

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