Kirchen aktualisieren Empfehlung zur christlichen Patientenvorsorge

Die aktuelle Debatte um ärztlich assistierten Suizid sorgt bei Kirchenvertretern für große Aufregung.

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KÖLN (iss). Die christlichen Kirchen wenden sich gegen eine Aufhebung des Verbots des ärztlich assistierten Suizids im ärztlichen Berufsrecht. "Die Ärzteschaft wäre nicht gut beraten, wenn sie ihre bisherige ethische Festlegung in dieser Frage verlassen würde", sagte Landesbischof Jochen Bohl, stellvertretender Vorsitzender des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland, bei der Präsentation der "Christlichen Patientenvorsorge" in Köln.

Diese Broschüre sei nicht nur für Christen gedacht, aber von christlichen Überzeugungen geprägt, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Dr. Robert Zollitsch. Dazu zähle auch die Ablehnung der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung.

"Tötung auf Verlangen und aktive Sterbehilfe sind ethisch unverantwortbar und zu Recht in Deutschland strafbar", so Zollitsch.

Die christliche Patientenvorsorge ist eine Aktualisierung der christlichen Patientenverfügung von 1999. Sie trägt den Anforderungen des Patientenverfügungsgesetzes Rechnung und umfasst die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Äußerung von Behandlungswünschen.

Die Kirchen empfehlen eine ärztliche Beratung vor dem Verfassen von Vorsorgeverfügungen. Das Wissen über viele Krankheitszustände und Behandlungsmethoden sei oft zu ungenau, als dass Patienten sicher beurteilen könnten, was sie ablehnen oder ausdrücklich wünschen, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland Professor Friedrich Weber.

"Eine fachkundige ärztliche Beratung kann helfen, Klarheit zu schaffen, und Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen vermeiden helfen", so Weber.

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