Klage gegen einen verschlossenen Markt

BRÜSSEL (spe). Die Europäische Kommission hat Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wegen des Verstoßes gegen EU-Recht bei der Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Rettungsdienst verklagt. Eine entsprechende Klageschrift ging der Bundesregierung Ende Juni zu.

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Hoheitsaufgabe Rettungsdienst - für die EU kein Grund für Closed Shop.

Hoheitsaufgabe Rettungsdienst - für die EU kein Grund für Closed Shop.

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Die Klage richtet sich ausschließlich gegen Bundesländer, die rettungsdienstliche Leistungen nach dem so genannten Submissionsmodell vergeben (wir berichteten). Bei diesem Modell erfolgt die Vergütung der Leistungen durch die Träger des Rettungsdienstes, die Kreise oder kreisfreie Städte.

Zwar wenden die meisten deutschen Bundesländer das Submissionsmodell an. Betroffen von der Klage sind jedoch nur die Länder Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Niedersachsen. Ihnen wirft die Kommission vor, rettungsdienstliche Leistungen in diesem "bedeutsamen Markt" mit Auftragsvolumen von "mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr" je nach Bundesland nicht europaweit ausgeschrieben zu haben.

Auch sei die Auftragsvergabe nicht ausreichend bekannt gemacht worden, so die Behörde. Damit hätten die Länder gegen die europäische Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie gegen das EU-Vergaberecht verstoßen. Grundlage für die Klage bilden Beschwerden vornehmlich ausländischer Rettungsdienstanbieter.

Die Vorbereitungen für die Klage laufen bereits seit Dezember 2006. Deutschland hatte versucht, den Gang nach Luxemburg mit dem Argument abzuwehren, die Wahrnehmung des Rettungsdienstes sei eine hoheitliche Aufgabe. Auch ausländische Dienstleister könnten flächendeckende, schnelle und hochwertige Rettungsdienste erfüllen, so die Kommission.Mit einem Urteil des EuGH ist frühestens im kommenden Jahr zu rechnen.

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