Koalition fordert per Gesetz frischen Wind in der Selbstverwaltung

Bloß kein vom Alltagsgeschäft beschädigter Bewerber. Der GBA braucht einen neuen Typ von Vorsitzenden, findet der Gesetzgeber.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Neue Strukturen für den GBA: Der unparteiische Vorsitzende darf kein aktiver Funktionär aus den Reihen der Kassen, der Ärzte und aus Krankenhäusern sein.

Neue Strukturen für den GBA: Der unparteiische Vorsitzende darf kein aktiver Funktionär aus den Reihen der Kassen, der Ärzte und aus Krankenhäusern sein.

© dpa

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bekommt neue Strukturen. Seine unparteiischen Vorsitzenden sollen ab Mitte 2012 vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigt werden. Das Vorschlagsrecht behalten die Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

Der Gesundheitsausschuss soll einen Vorschlag mit Zweidrittelmehrheit ablehnen können. Werden sich die Trägerorganisationen der Selbstverwaltung und der Gesundheitsausschuss nicht einig, bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit den Vorsitzenden.

Neu sind laut Referentenentwurf für das Versorgungsgesetz, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, die Anforderungen an die unparteiischen Vorsitzenden. Aktive Funktionäre aus den Reihen der Kassen, der Ärzte und aus Krankenhäusern sind demnach ebenso nicht zugelassen wie niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten.

Unparteiische Mitglieder sollen sechs Jahre im Amt bleiben

Vorschlagen können die Organisationen lediglich Personen, die in den drei Jahren vor dem Amtsantritt nicht in einer der Trägerorganisationen des höchsten Gremiums der Selbstverwaltung oder als Niedergelassener tätig waren. Neu zugeschnitten werden soll laut Gesetzentwurf auch die Amtszeit.

Die unparteiischen Mitglieder sollen sechs Jahre im Amt bleiben und dann nicht wiedergewählt werden können.

Mit einer solchen Regelung will das Gesundheitsministerium offensichtlich ein Zeichen setzen. Die Trägerorganisationen des GBA sollen die Möglichkeit erhalten, sich überhaupt auf einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende einigen zu können.

Heute herrscht in der Selbstverwaltung keine Einigkeit darüber, wer den GBA führen soll. Zu interessengesteuert sind die Positionen der gesetzlichen Krankenkassen, der Ärzte, Zahnärzte und der Krankenhäuser.

Hess-Nachfolge beginnt am 1. Juli 2012

Der Nachfolger des jetzigen Vorsitzenden, Dr. Rainer Hess, soll das Amt zum 1. Juli 2012 antreten. Die Bewerber, die zumindest inoffiziell ihren Hut in den Ring geworfen hatten, würden aus dem Kreis der Anwärter ausscheiden, würde der Entwurf Gesetz. Es handelt sich um in den Trägerorganisationen aktive Funktionäre.

Wird der vorläufige Referentenentwurf umgesetzt, kehrt der GBA teilweise zu einer sektorbezogenen Beratung und Beschlussfassung zurück. Leistungen der gesetzlichen Kasse aus dem Erstattungskatalog auszuschließen soll schwerer werden. Solche Entscheidungen brauchen künftig praktisch eine Zweidrittelmehrheit.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 09.06.201116:59 Uhr

"Neuer" Wein in "Neuen" Schläuchen beim G-BA!

Ist das mit "Der GBA braucht einen n e u e n Typ von Vorsitzenden" eher ironisch gemeint? Denn der jetzige Alles autokratisch entscheidende G-BA Vorsitzende Dr. jur. Rainer Hess war schon bis zu seinem Ausscheiden 2003 Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Er feiert im November 2011 seinen 71. Geburtstag und steht dann im 72. Lebensjahr.

Schon deshalb ist der Gedanke, die Hess-Nachfolge erst Mitte n ä c h s t e n Jahres am 1. Juli 2012 beginnen zu lassen, fatal. Zu oft widersprachen Gerichtsinstanzen dem demokratisch nicht legitimierten G-BA Chef. Dies blüht auch dem von Hess favorisierten Leistungsausschluss der Blutglucose-Tests zur Selbstmessung bei Typ-2-Diabetikern. Weil alle Diabetologen diesen Beschluss für GKV-rechtswidrig, unsinnig und kontraproduktiv halten. Im zukünftigen
"Versorgungsgesetz" ist geplant, den G-BA auch noch für die gesamte ärztliche Bedarfsplanung zuständig zu machen.

In einem zunehmend arbeitsteilig organisierten Gesundheitswesen, dem "medizinisch-industriellen Komplex", in Zeiten einer Wissens- und Informationsgesellschaft, eines in sich widersprüchlichen Daten- und Bewertungsflusses und einer immer kürzeren Halbwertszeit gesicherten Medizinwissens sind fundierte Richtlinien, Beschlüsse und ggf. restriktive Entscheidungen von Allen für Alle über alle medizinischen Belange in Klinik und (Zahn)-Arztpraxis in einer Vollversammlung unmöglich. So wie das Letztentscheidungsrecht eines Dr. jur. "Allwissend" die Kompromissfindung behindert, können sich nicht Kassenvertreter und Leistungserbringer, die sich mit jeweils fünf Stimmen gegenübersitzen, zwei unparteiische Mitglieder und der unparteiische Vorsitzende in alle, z. T. völlig fachfremde Themen der Anderen einarbeiten.

Eine Koalition von Ärzten, Zahnärzten und Kliniken hatte in einem
"Positionspapier zur Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses" problem- und situationsgerecht s e k t o r a l e Arbeitskonzepte vorgeschlagen, dem sich auch alle anderen Beteiligten einschließlich der Krankenkassen anschließen könnten.

An demokratischen Abstimmungen, Kompromissen und rationalen, nachprüfbaren Entscheidungen bzw. sozialrechtlich einwandfreiem Procedere im G-BA führt kein Weg mehr vorbei.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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