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Kooperation mit Selbsthilfe - Marke für die Praxis

BERLIN (HL). Selbsthilfegruppen sind längst zu akzeptierten und hilfreichen Partnern von Ärzten in ihrem Arbeitsalltag geworden, vor allem bei der Betreuung chronisch Kranker. Jetzt wird darüber nachgedacht, wie diese Kooperation ins Qualitätsmanagement integriert oder auch zum Bestandteil neuer Versorgungsformen gemacht werden könnte.

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Hintergrund sind zwei Studien, die am Freitag bei einem gemeinsamen Symposion von KBV und BKK-Bundesverband zur Zusammenarbeit von Ärzten und Selbsthilfegruppen präsentiert worden sind und die zu ähnlichen Aussagen kommen.

Vorbehalte gegen Selbsthilfe sind Vergangenheit

Generell gilt: Die einst großen Vorbehalte, die Ärzte gegen die Patienten-Selbsthilfe hatten, gehören inzwischen definitiv der Vergangenheit an. Ganz überwiegend - 80 bis 90 Prozent - sehen Ärzte die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen als hilfreich an. Ursprüngliche Befürchtungen, dass Selbsthilfegruppen gegen Ärzte agieren können, haben sich in der Praxis nicht bestätigt. Ebenso nicht die Sorge, dass die Patienten-Compliance negativ beeinflusst werden könnte.

Tatsache ist aber auch, dass die Kooperationsmöglichkeiten noch nicht überall ausgeschöpft werden. Als Ursachen gelten Zeit- und Informationsmangel, einen wichtigen Einfluss hat außerdem die Praxisstruktur. Einzelpraxen sind mit 30 Prozent deutlich unterrepräsentiert. Hingegen arbeiten 70 Prozent der Gemeinschaftspraxen und Praxisnetze mit Selbsthilfegruppen zusammen.

Neben der Fortbildung - beispielsweise über die Moderatoren von Qualitätszirkeln - könnte die Kooperation mit Selbsthilfegruppen auch zum Bestandteil des Qualitätssicherungs-Managements in den Praxen werden, schlägt Dr. Peter Scholze vor, der für die KBV als Vorstandsbeauftragter zur Patientenzentrierung arbeitet. Nach einer Umfrage unter Ärzten in der KV Bayerns habe sich gezeigt, dass 60 Prozent der Praxen sich eine Möglichkeit wünschen würden, auch nach außen unter dem Siegel "Selbsthilfe-freundliche Praxis" zu firmieren. Das könnte sich dann zu einer Art Praxis-Marke entwickeln.

Eine weitere Option besteht darin, systematische Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen in Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung, zur besonderen ambulanten Versorgung (Paragraf 73 b und 73 c) sowie in die Integrationsversorgung aufzunehmen.

Jeder dritte Arzt würde sich ein Honorar wünschen

Dabei könnten auch ökonomische Aspekte berücksichtigt werden. Denn die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und der von Ärzten dafür vermutete Zeitaufwand könnten dann in der Vergütung berücksichtigt werden. Zwar verneinen 70 Prozent der Ärzte, die Professor Wolfgang Slesina von der Universität Halle/Wittenberg befragt hatte, dass sie die fehlende Vergütung als Kooperationshindernis sehen - aber für immerhin 30 Prozent der Ärzte scheint dies doch eine Rolle zu spielen.

Weit vorn sind Ärzte in Netzen.

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