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Leichenschau

Länder werden GOÄ-Reform zustimmen

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Neufassung der Leichenschau in der ärztlichen Gebührenordnung ist so gut wie beschlossene Sache. Die diesbezügliche „5. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte“ muss nur noch den Bundesrat passieren.

Sowohl Gesundheits- als auch Finanzausschuss der Länderkammer haben jetzt empfohlen, der Änderung zuzustimmen. Die formale Abstimmung wird bei der Plenumssitzung am Freitag, den 20. September erfolgen. (cw)

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